Touristik-Full-Service aus einer Hand
Wegweisend. Zielorientiert. Erfolgreich.

1. Geltungsbereich, Angebotsbindung

Diese Auftragsbedingungen gelten für alle von der HCC-Nord GmbH angebotenen oder abgeschlossenen Verträge. Diese Auftragsbedingungen gelten ab erster Bekanntgabe auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen zu dem Kunden und zwar bis zur Bekanntgabe einer Neufassung dieser Auftragsbedingungen durch uns. Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zum Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich im Einzelfall etwas Abweichendes mit dem Kunden vereinbart worden ist oder soweit nicht künftige zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden gelten nur, soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an unsere Angebote für drei Monate ab Angebotsdatum gebunden.

2. Umfang und Ausführung des Auftrags
Gegenstand des Auftrages ist die von uns angebotene Leitung bzw. das von uns zu erstellende Werk, nicht aber ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Umfang unserer Arbeiten ist allein durch die bei Auftragserteilung einvernehmlich schriftlich festgelegte Aufgabenstellung, Zielsetzung, Werkleistung oder Lieferung – in Ermangelung einer solchen – durch den Inhalt unseres schriftlichen Angebotes festgelegt. Alle darüber hinaus mündlich oder schriftlich erteilten Aufträge oder Änderungsverlangen stellen Nachträge dar, die nach Leistungserbringung gesondert abrechenbar sind, sobald sie zuvor entweder schriftlich durch uns bestätigt oder tatsächlich und unwidersprochen ausgeführt worden sind.

3. Schutz unseres geistigen Eigentums, Eigentumsvorbehalte, Rechteeinräumung
Der Kunde steht uns dafür ein, dass die im Rahmen unserer Angebotsabgabe oder Vertragsbeziehung ihm von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen oder erteilten Informationen nur für seine eigenen Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Bis zur endgültigen Bezahlung unseres jeweiligen Auftrags bzw. der Lieferung behalten wir uns alle Rechte an den von uns erbrachten Werkleistungen, Lieferungen sowie dazu überreichten Gegenständen und Unterlagen vor. Zug um Zug gegen vollständige Bezahlung räumen wir dem Kunden Nutzungs- oder Lizenzrechte an den für Sie erstellten materiellen oder immateriellen Werken ein, deren Umfang sich aus dem Individualvertrag ergibt ; im Zweifel sind die eingeräumten Rechte nicht ausschließlicher Natur und beinhalten insbesondere nicht das Recht zur Weitergabe oder – Vermarktung in unveränderter oder veränderter Form. Soweit nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart, hat der Erwerber einer nicht ausschließlichen Lizenz auf unsere Urheberschaft durch einen geeigneten Hinweis (z.B. Copyright-Vermerk) bei jeder Veröffentlichung hinzuweisen.

4. Gewährleistung
Der Kunde hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung etwaiger Mängel unserer vertraglich vereinbarten und vollständig bezahlten Leistungen und Lieferungen. Nur bei zweimalig wiederholt fehlgeschlagener Nachbesserung kann der Kunde auch Herabsetzung der Vergütung oder – soweit nach der Natur des Vertragsverhältnisses tatsächlich durchführbar – Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Die Geltendmachung solcher Gewährleistungsansprüche des Kunden und deren Hemmung oder Unterbrechung richtet sich in Abhängigkeit von der jeweiligen Rechtsnatur unserer Vertragsbeziehung nach den gesetzlichen Vorschriften.

5. Haftungsbegrenzung
Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche jeder Art – ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ist beschränkt auf das für den jeweils betroffenen Teil des Auftrages oder der Lieferung anteilig entfallende vereinbarte oder tatsächlich gezahlte Honorar, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Die Haftung für Mangel- und Mangelfolgeschäden ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Haftung gegenüber Dritten, die nicht unsere Vertragspartner sind.
6. Geheimhaltung und Datenschutz
Wir verpflichten uns, alle Tatsachen, die uns im Rahmen unserer Angebotserstellung, -abgabe und der Vertragserfüllung aus der Sphäre des Kunden bekannt werden, geheim zu halten und haben unsere Beschäftigten und Subunternehmer entsprechend verpflichtet. Wir sind aber berechtigt, uns anvertraute personenbezogene und geschäftsbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweiligen Auftrages schon vor dessen Erteilung zu erfassen, zu verarbeiten und zu speichern oder diese Tätigkeit durch Dritte vornehmen zu lassen. Dem Kunden steht insoweit auch nach Vertragsende ein Auskunftsanspruch gegen uns.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden, Haftung für Terminüberschreitungen
Bei der Angebotserstellung und bei der Vertragserfüllung sind wir auf die Mitwirkung des Kunden angewiesen. Unterlässt der Kunde eine sachdienliche oder erforderliche Mitwirkung auf unsere wiederholte Bitte hin, so dürfen wir den Vertrag beenden. Wir haben im Falle unzureichender Mitwirkung Anspruch auf Ersatz des uns entstandenen Schadens sowie des uns durch diese Erschwernis entstandenen Mehraufwandes. Bei Nichteinhaltung von verbindlich vereinbarten Terminen haften wir nur für unmittelbare, adäquate kausale und damit unvorhersehbare und unvermeidbare Schäden. Ein gewünschter, angegebener oder bestätigter Erfüllungs-, Fertigstellungs- oder Liefertermin gilt nur als verbindlich vereinbart, wenn er von uns mit dem Zusatz « Fix » oder « Fest » schriftlich bestätigt wurde. Soweit die Verletzung von Vertragspflichten des Kunden für die Nichteinhaltung mit uns vereinbarter Festtermine zumindest mit ursächlich sein sollte, ist unsere Haftung für Terminüberschreitungen ausgeschlossen.

8. Vergütung und Fälligkeit, Aufrechnungsverbot
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist die im Angebot oder im Vertrag der Höhe nach festgelegte Vergütung – nach unserer Wahl auch in dem Leistungsfortschritt gemäßen Abschlagsbeträgen – jeweils mit Rechnungserhalt fällig. Verzug tritt 30 Tage nach Rechnungsversand ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf, sofern nicht im Einzelfall ein früherer Verzugsbeginn vereinbart ist. Der gesetzliche Verzugszins von 5 p.a.% über dem jeweiligen Basiszins wird ab Verzugsbeginn als Mindestzins geschuldet, sofern wir nicht einen höheren Zinsschaden nachweisen können. Vertraglich vereinbarte Vergütungsbeträge verstehen sich gegenüber gewerblichen Aufraggebern im Zweifel zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen des Kunden möglich.

9. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit zulässig vereinbar – Stralsund. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10. Salvatorische Klausel
Sollten sich Teile der vorstehenden Bestimmungen als unwirksam oder nichtig herausstellen, so bleiben die restlichen Bestimmungen trotzdem wirksam; an die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand 01.09.2016